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von Frederik Moch
Mit dem fortschreitenden Klimawandel und den weltweiten Protestbewegungen ist die Klimapolitik auf der politischen Skala inzwischen weit nach vorne gerückt. Auch die amtierende EU-Kommission hat die Begrenzung des Klimawandels ins Zentrum ihrer politischen Agenda gestellt und dieses Politikfeld mit einem eigens dafür zuständigen geschäftsführenden Vizepräsidenten hervorgehoben.
Green Deal soll Weg zur Klimaneutralität weisen
Im Dezember 2019 hat die Kommission mit ihrem „europäischen Green Deal“einen viel diskutierten Aufschlag für ein klimapolitisches Aktions- und Investitionsprogramm vorgelegt, mit dessen Hilfe Europa im Jahr 2050 klimaneutral wirtschaften soll – verbindlich festgeschrieben in einem europäischen Klimaschutzgesetz. Darüber hinaus sind rund 50 Maßnahmen zur Umsetzung geplant. Eine europäische Industriestrategie zählt ebenso dazu wie eine Reform des Beihilferechts, eine Carbon Border Tax oder eine Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen. Dieser breite Ansatz ist positiv zu bewerten, entscheidend wird jedoch die Ausgestaltung der einzelnen Maßnahmen sein. Als Zwischenetappe auf dem Weg bis 2050 soll auch das Klimaziel für 2030 erhöht werden. Diese angestrebte Erhöhung folgt der Logik des Übereinkommens von Paris, das eine Ambitionssteigerung der national festgelegten Klimaschutzbeiträge (NDC) vorsieht.
Ungleichgewichte in der EU erschweren gemeinsames Handeln
In einer Welt, in der Staaten zunehmend nationalistische anstelle von multilateralen Politikansätzen verfolgen, kann eine geschlossen auftretende EU ein nachhaltig ausgerichtetes Gegenmodell darstellen, das auf sozialen Ausgleich, wirtschaftliche Prosperität und ökologische Nachhaltigkeit setzt. Mit diesem Anspruch und daraus abgeleiteten glaubwürdigen Handlungen kann die EU eine weltweite Führungsrolle bei der Begrenzung des Klimawandels einnehmen.
Die für ein einheitliches und starkes Handeln notwendige Geschlossenheit im Inneren ist in den vergangenen Jahren aber vor allem aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung dramatisch erodiert. Betrachtet man die ökonomische Entwicklung der zurückliegende Dekade bleibt festzuhalten, dass die Ungleichheit zwischen den und innerhalb der EU-Staaten deutlich zugenommen hat. Während Deutschland oder Frankreich längst aus der letzten Wirtschaftskrise herausgewachsen sind, liegt die Wirtschaftsleistung in Griechenland oder Italien noch immer deutlich unter dem Stand von 2008, trotz aller Anstrengungen der Kohäsionspolitik. Die Anti-Krisen-Politik nach der Wirtschafts- und Finanzkrise hat die soziale Lage insbesondere in Südeuropa sogar noch dramatisch verschlechtert, was bei der Bevölkerung auch zu einem Vertrauensverlust in die EU geführt hat.
Corona-Pandemie erfordert nachhaltige Konjunkturimpulse
Seit Frühjahr 2020 kommen die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie als neue große Herausforderung hinzu und treffen die Länder Europas in höchst unterschiedlicher Verfassung. Für 2019 rechnet die Europäische Kommission mit einem Konjunktureinbruch von durchschnittlich 7,4 Prozent in der EU. Es besteht die Gefahr, dass dadurch die Ungleichgewichte mit ihren dramatischen Folgen für die betroffenen Menschen weiter zunehmen. Deshalb ist es gut, dass die EU-Kommission auf eine investitionsorientierte Anti-Krisen-Strategie setzt. Der Vorschlag für die Einführung eines Wiederaufbaufonds als zusätzlichem EU-Budget neben dem Mittelfristigen Finanzrahmen ist gerade für die wirtschaftlich angeschlagenen Länder Südeuropas ein wichtiges Signal.
Neben den europäischen Ungleichgewichten und der Bewältigung der Corona-Krise stellt der klimaneutrale Umbau der Wirtschaft die Regionen Europas vor zusätzliche Herausforderungen. Dass die EU-Kommission in den Mittelpunkt der Maßnahmen zur Konjunkturbelebung auch den Green Deal stellt, zeigt einmal mehr, dass sie bereit ist, notwendige Konjunkturimpulse mit Klimapolitik zu verbinden, und sie damit einen integrierten Ansatz verfolgt.
Zielverschärfung geht nur mit gerechtem Strukturwandel
Die politische Debatte der vergangenen Monate hat gezeigt, dass eine Verschärfung der Klimaziele bis weit ins konservative Spektrum hinein Unterstützung findet. Offen ist jedoch, wie stark die Zielverschärfung vor dem Hintergrund der Verfasstheit der EU im Allgemeinen und der Auswirkungen der Corona-Krise im Besonderen ausfallen wird. Und noch entscheidender ist natürlich, ob Zielsetzungen auch mit konkreten Maßnahmen hinterlegt werden.
In jüngster Zeit wird zunehmend mit Verweis auf die dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie vor einem Überziehen bei der Zielverschärfung gewarnt. Schon für das bisherige 2030-Ziel von minus 40 Prozent bleibt im Vergleich zum vorherigen Etappenziel bis 2020[1] für die gleiche Menge an Reduktion nur ein Drittel der Zeit.
Für 2030 hat die EU-Kommission einen Korridor von minus 50 bis 55 Prozent als neues Ziel vorgeschlagen. In der politischen Debatte wird eine Zielverschärfung sogar auf bis zu minus 65 Prozent vonseiten der Umweltverbände gefordert. Wie realistisch die Erreichung eines derart ambitionierten Ziels in weniger als zehn Jahren ist und welche sozialen und wirtschaftlichen Folgen damit verbunden wären, bleibt offen. Klar ist, die Treibhausgasemissionen müssten in jedem Fall deutlich schneller sinken als bisher, was mit einem beschleunigten Strukturwandel einhergehen dürfte.
Gerechter Strukturwandel setzt auf Absicherung und neue Perspektiven
Vor einer möglichen Zielverschärfung muss deshalb geklärt werden, wie die Treibhausgasminderungen auf die Mitgliedstaaten und Sektoren verteilt werden sollen und welche Maßnahmen mit welchen Auswirkungen dafür notwendig wären. Eine Folgeabschätzung zu den Verteilungseffekten sowie zu den Auswirkungen auf Regionen, Arbeitsplätze und Wirtschaftsstruktur ist zwingend erforderlich.
Gerade vor dem Hintergrund unterschiedlicher Ausgangsvoraussetzungen stellt sich die Frage, wie ein dauerhaft hohes Maß an gesellschaftlicher Akzeptanz für und Teilhabe an grundlegenden Veränderungen erreicht werden kann. Aus gewerkschaftlicher Sicht kommt dabei einem gerechten Strukturwandel eine herausgehobene Bedeutung zu. Der Leitspruch, dass niemand ins Bergfreie fallen darf, muss europaweit gelten und mit Leben gefüllt werden. Deshalb braucht die EU endlich soziale Mindeststandards und Rahmenbedingungen für faire Löhne statt Sozial- und Lohndumping. Ansonsten droht gerade Strukturwandelregionen ein „race to the bottom“. Andererseits braucht es belastbare Perspektiven für die vom Wandel betroffenen Regionen und Beschäftigten. Hier setzt eine zu stärkende regionale Strukturpolitik an. In diesem Zusammenhang hat der DGB begrüßt, dass die Kommission als ein zentrales Element des Green Deal den Just Transition Mechanismus und den darin enthaltenen Just Transition Fund (JTF) als Erweiterung der bestehenden Europäischen Strukturfonds vorgestellt hat. Wichtig wird dabei sein, dass auch im JTF das in den Europäischen Strukturfonds etablierte Partnerschaftsprinzip eingeführt wird. Damit kann sichergestellt werden, dass auch die Gewerkschaften an der regionalen Ausgestaltung und Umsetzung des JTF mitwirken können..
Aus Sicht des DGB ist der Kommissionsvorschlag, den Strukturwandel in den europäischen Regionen aktiv zu gestalten und sozial abzufedern, richtig. Dass nun auch Regionen förderfähig werden, bei denen zukünftig strukturelle Umbrüche durch den klimapolitisch bedingten Wandel anstehen, ist daher unabdingbar. Dabei muss auch dort ein Sicherheitsnetz für vom Wandel betroffene Beschäftigte gespannt werden, wo national keine ausreichende Absicherung erfolgen kann. Dass die EU-Kommission für den JTF ursprünglich 40 Milliarden Euro anstelle der zunächst vorgesehenen 7,5 Milliarden Euro ausgeben wollte, wäre ein Schritt in die richtige Richtung gewesen. Die jetzt angekündigten Kürzungen sind deshalb das falsche Signal und erfordern Nachbesserungen.
Mehr Klimaschutz erfordert mehr Investitionen
Unabhängig von einer mehr oder minder abstrakten Zieldebatte wird es entscheidend sein, dass die notwendigen Investitionen in klimafreundliche Technologien und Infrastrukturen entlang der Wertschöpfungsketten ausgelöst werden. Dabei gilt: Je steiler die Emissionsreduktion ausfallen soll, desto schneller muss von öffentlicher und privater Seite investiert werden. Die europäische Kommission beziffert den zusätzlichen Investitionsbedarf allein schon bei dem bisherigen 40-Prozent-Ziel bis 2030 auf ein jährliches Volumen von 260 Milliarden Euro. Mit ihrem Green Deal will die EU für ein Investitionsvolumen von 100 Milliarden Euro jährlich sorgen. Die Frage, ob diese Investitionen tatsächlich kurzfristig getätigt werden können oder ob es zu hohe Investitionsrisiken gibt, muss geklärt werden. Hier braucht es einen Realitätscheck und zudem eine ideologiefreie Debatte über das Verhältnis von Staat und Markt.
In vielen Bereichen erfordert der mit dem Ziel der Treibhausgasneutralität verbundene Strukturwandel neuartige Produktionsverfahren, Dienstleistungen oder Konsummuster. Europäische Energiewende, Wasserstoffwirtschaft oder Elektromobilität sind nur einige Beispiele der relevanten Handlungsfelder. Dabei sollte Europa groß denken und gemeinsam handeln. Konkrete Leuchtturmprojekte schaffen nicht nur den notwendigen Schwung für den klimaneutralen Umbau, sondern können für die Bürger_innen Europas auch identitätsstiftend sein. So könnte beispielsweise ein europaweites Hochgeschwindigkeitsnetz für die Bahn sowohl einen Beitrag zum Klimaschutz leisten als auch symbolträchtig den Zusammenhalt in Europa stärken.
Langfristige Investitionen erfordern eine Finanzierung mit Weitblick
Europa wäre schlecht beraten, wenn es technologisch den Anschluss verliert und leichtfertig eine weitere Deindustrialisierung in Kauf nehmen würde. Ohne einen starken industriellen Sektor, der mit innovativen und nachhaltigen Produkten gesellschaftliche Bedarfe deckt und für Wertschöpfung sorgt, dürfte der Wohlstand des Kontinents spürbar zurückgehen. Gerade auf regionaler Ebene zeigt sich, dass das Bruttoinlandprodukt und auch die Löhne dort höher ausfallen, wo ein relevanter Anteil industrieller Wertschöpfung vorhanden ist. Im Umkehrschluss führt eine Deindustrialisierung nicht nur zu sozialen Verwerfungen, sondern auch zu einem Kompetenzverlust bei der Suche nach innovativen Lösungen für mehr Klimaschutz.
Gerade für Industrien, die stark vom Export abhängen, ist die Frage der Wettbewerbsfähigkeit für Waren, die unter hohen sozialen und ökologischen Standards produziert wurden, zentral. Hier braucht es eine Prüfung, inwiefern das bestehende EU-Kartell- und Beihilferecht den Anforderungen an den klimaneutralen Umbau gerecht wird. In Wirtschaftsbereichen, in denen sich klimaneutrale Produktionsverfahren auf absehbare Zeit nicht zu Weltmarktpreisen produzieren lassen, braucht es öffentlich abgesicherte Finanzierungsmöglichkeiten für eine Markteinführung und -durchdringung. Dazu denkt die EU-Kommission derzeit in Richtung einer Carbon Border Tax, die auf importierte Produkte aus Regionen ohne ambitionierte Klimapolitik fällig werden könnte. Dieses Instrument könnte sich jedoch schnell als handelspolitischer Boomerang erweisen, wenn es überhaupt WTO-konform eingeführt werden kann. Ein anderer Weg führt über einen finanziellen Nachteilsausgleich für Investitionen in klimaneutrale Produktionsverfahren innerhalb der EU. Dazu könnte das Instrument der Carbon Contracts for Difference dienen, mit dem die Differenzkosten oberhalb des eigentlichen Marktpreises für CO2 erstattet werden. Hier ist vor allem die Frage einer gerechten und planbaren Finanzierung der Differenzkosten zu klären.
Eine dritte Alternative wäre ein öffentlicher europäischer Investitionsfonds, der mit Eigenkapital in Unternehmen strategisch wichtiger Branchen investiert. Diese Form der Eigenkapitalversorgung könnte notwendige, langfristig ausgerichtete Investitionen in einem wettbewerblichen Umfeld absichern, die andernfalls aufgrund langfristiger Amortisationszeiten und der kurzfristigen Ausrichtung von Finanzmarktakteuren ausbleiben oder anderswo stattfinden. Damit könnte ein öffentlicher Investitionsfonds einen wichtigen Beitrag zur Sicherung von Wertschöpfung, Standorten und Arbeitsplätzen auf dem Weg zur Klimaneutralität leisten. Etwaige Kapitalrückflüsse aus dem Fonds können reinvestiert oder an anderer Stelle für das Gemeinwohl ausgegeben werden. Damit gäbe es eine direkte Steuerungsmöglichkeit in wichtigen Leitbranchen in Richtung Klimaneutralität bei gleichzeitiger Verfolgung von struktur- und beschäftigungspolitischen Zielsetzungen, ohne dass auf den Wettbewerb um beste Technologien verzichtet werden muss. Diese Form der Investitionslenkung kann in bestem Verständnis als Öffentlich-Private-Partnerschaft im Interesse des Gemeinwohls bezeichnet werden.
Chancen jetzt nutzen!
Die EU steht nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie vor einem Scheideweg: Werden die Fliehkräfte innerhalb der EU nicht spürbar zurückgedrängt, die räumlichen Disparitäten reduziert und wird nicht gleichzeitig eine Politik verfolgt, die eine Bewältigung der großen Herausforderungen mit mehr Gemeinwohlorientierung verbindet, wird auch die Bekämpfung des Klimawandels ins Leere laufen. Gleichzeitig gibt es im Zuge der Verhandlungen um den Mittelfristigen Finanzrahmen und den EU-Wiederaufbaufonds sowie um die Ausgestaltung des Green Deal ein politisches Handlungsfenster, in dem die Weichen für mehr soziale Gerechtigkeit und eine nachhaltige Entwicklung in Europa gestellt werden können. Nutzen wir diese Chance, die Zeit läuft!
[1] Die EU hatte sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Nach Angaben der Europäischen Umweltagentur entsprach die Reduktion im Jahr 2018 bereits 23,2 Prozent.
Frederik Moch leitet beim DGB Bundesvorstand die Abteilung Struktur-, Industrie- und Dienstleistungspolitik. Die Abteilung beschäftigt sich neben den namensgebenden Themen auch mit den Bereichen der Energie,- Umwelt-, Klima-, Mobilitäts- und Handwerkspolitik.
Bei dem Beitrag handelt es sich um eine gekürzte Vorabveröffentlichung. Die im Beitrag zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Friedrich-Ebert-Stiftung.
von Miriam Dross und Claudia Kemfert
von Matthias Miersch
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