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Außenpolitik beschreibt die Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten und zu internationalen Organisationen sowie sein Handeln auf der internationalen Bühne. Ziel der Außenpolitik ist es, die eigenen Interessen und Ziele international zu vertreten und zu verwirklichen. Außenpolitische Verflechtungen betreffen neben der Politik auch verschiedene andere Bereiche, wie zum Beispiel Wirtschaft, Militär, Recht und Kultur. Die Außenpolitik stellt das Gegenstück zur Innenpolitik eines Staates dar, die aus dem landesinternen Handeln und der Gesetzgebung der Regierung besteht. Einige Staaten verfolgen im Rahmen von Bündnissen und Organisationen in gewissen Bereichen auch eine gemeinsame Außenpolitik – zum Beispiel in der EU.
Außenpolitische Beziehungen zwischen Staaten und Organisationen können verschiedenartig sein. Neben Partnerschaft und Kooperation auf der einen Seite kann mit Blick auf Macht, Einfluss und Ressourcen international auch eine große Konkurrenz entstehen, die im schlimmsten Fall in kriegerischen Auseinandersetzungen endet. Daraus ergeben sich enge Verflechtungen der Außenpolitik mit der Sicherheitspolitik und Verteidigungspolitik. Die Aufgabe der Außenpolitik ist es daher, internationale Entwicklungen zu beobachten, eigene Wünsche und Ziele bezüglich der Weltordnung auszuarbeiten und zu versuchen, diese mit geeigneten Mitteln umzusetzen. (1) Diplomatie, Verträge und Bündnisse sind somit wichtige Instrumente der Außenpolitik.
Die Leitlinien der deutschen Außenpolitik sind im Grundgesetz der Bundesrepublik geregelt. In verschiedenen Artikeln ist bezüglich der Außenpolitik Deutschlands Folgendes festgeschrieben:
Wie diese Artikel des Grundgesetzes zeigen, sind verschiedene Personen und Ressorts für die deutsche Außenpolitik zuständig. Die offizielle Verantwortung für die Außenpolitik obliegt dem Auswärtigen Amt mit dem oder der Außenminister_in. Doch auch der oder die Bundespräsident_in, das Verteidigungsministerium, der Bundestag und andere Akteur_innen, die im offiziellen Auftrag für Deutschland im Ausland oder in internationalen Gremien aktiv sind, übernehmen außenpolitische Aufgaben oder beeinflussen die Außenpolitik. Eine übergeordnete Rolle nimmt der oder die Bundeskanzler_in gemäß seiner bzw. ihrer Richtlinienkompetenz ein.
Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschlands war ihre Außenpolitik friedens- und bündnisorientiert. Während nach Ende des Zweiten Weltkriegs und zu Beginn der deutschen Teilung zunächst die Alliierten über Deutschland bestimmten, erlangte die Bundesrepublik 1951 mit der Wiedereinrichtung des Auswärtigen Amts einen Großteil seiner außenpolitischen Souveränität zurück. Als großer Staat in Mitteleuropa zwischen dem Ost- und Westblock, dem aufgrund des Zweiten Weltkriegs international viel Misstrauen entgegenschlug, musste sich die westdeutsche Bundesrepublik außenpolitisch neu aufstellen. Zunächst strebte Bundeskanzler Konrad Adenauer dazu die Versöhnung mit Frankreich an, was 1963 zum Elysée-Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit, unterzeichnet von Adenauer und dem französischen Präsidenten de Gaulle, führte. (2)
Auch der Wunsch nach einer von Frieden geprägten Weltordnung bestimmte die deutsche Außenpolitik. Das Streben nach Frieden in der Welt sowie einem vereinten Europa ist in der Präambel des Grundgesetzes festgehalten. (3) Die engen Beziehungen zu den USA und anderen westlichen Staaten äußerten sich in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik in einer Reihe von Verträgen und Bündnissen, beispielsweise:
Neben den intensiven deutsch-europäischen und transatlantischen Beziehungen spielten zudem die deutsche Teilung und das Verhältnis zu den Staaten des Ostblocks eine außenpolitische Rolle. Zunächst wurde gemäß der Hallstein-Doktrin eine harte außenpolitische Leitlinie verfolgt, nach der die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zur DDR als unfreundlicher Akt gegenüber der BRD gewertet wurde.
Unter Willy Brandt kam es im Rahmen der neuen Ostpolitik schließlich zu einem außenpolitischen Wandel durch Annäherung: In direkten Verhandlungen mit den Staaten des Ostblocks konnten die sogenannten Ostverträge abgeschlossen werden. Wichtig waren unter anderem der Moskauer Vertrag mit der Sowjetunion und der Warschauer Vertrag mit Polen, die beispielsweise die Oder-Neiße-Linie als Grenze anerkannten. Nicht unerwähnt bleiben darf auch der Grundlagenvertrag mit der DDR, mit dem beide Staaten erstmals offizielle Beziehungen zueinander unterhielten. Dieser Vertrag ermöglichte auch, dass sowohl die DDR als auch die BRD im Jahre 1973 als vollwertige Mitglieder in die Vereinten Nationen aufgenommen wurden. Weitere internationale Abkommen sollten zudem die Abrüstung voranbringen und die Bedrohung eines Atomkriegs abwenden.
Aus Sicht der Bundesrepublik folgten außenpolitisch weitere internationale Übereinkünfte und Verträge:
Der Zwei-plus-vier-Vertrag besiegelte nach dem Mauerfall die deutsche Wiedervereinigung und garantierte dem vereinten Deutschland innere und äußere Souveränität. Verteidigungspolitisch wurde in diesem Vertrag festgelegt, dass die deutsche Bundeswehr eine maximale Truppenstärke von 370.000 Personen vorweisen darf, Deutschland auf die Produktion und den Besitz von ABC-Waffen verzichtet und keinen Angriffskrieg führt – so sollten die weltweite Abrüstung gefördert und die Bedrohung durch einen militärisch zu mächtigen Staat inmitten Europas abgewendet werden. (4)
Mit Blick auf die Sicherheitspolitik und Verteidigungspolitik verstand sich die Bundesrepublik lange als Zivilmacht – und agierte auch dementsprechend. (5) Nach den Weltkriegen und den kriegerischen Bestrebungen Deutschlands in der Vergangenheit sollte die neu gegründete Bundesrepublik auf Alleingänge und Machtstreben verzichten. Stattdessen sollte der Fokus als Zivilmacht auf der Lösung von Konflikten durch Diplomatie, Kooperation, Bündnisse und militärische Zurückhaltung liegen.
Nach der Wiedervereinigung wurde dieses Konzept teilweise auf die Probe gestellt: Zahlreiche Konflikte in der Welt erhöhten den Druck innerhalb von NATO, EU und UN-Sicherheitsrat, dass auch Deutschland einen Beitrag leisten und sich an internationalen Militäreinsätzen beteiligen sollte. Im Jahre 1992 kam es zum ersten Einsatz von Bundeswehrsoldat_innen außerhalb des Bündnisgebiets der NATO in Kambodscha, um die medizinische Versorgung der UN-Soldat_innen vor Ort auf Basis einer Resolution des UN-Sicherheitsrates sicherzustellen. Es folgten weitere Einsätze im Rahmen von UN und NATO, beispielsweise in Somalia und im Kosovo. Diese waren teils stark umstritten – beispielsweise, da im Kosovo kein Mandat des UN-Sicherheitsrates vorlag. (6) Zeitgleich beteiligte sich Deutschland weiterhin nur im Rahmen von Bündnissen an Militäreinsätzen, investierte vergleichsweise wenige Mittel in die Bundeswehr und überließ besonders heikle oder gefährliche Missionen weiterhin seinen Alliierten. (7)
Neben der Außenpolitik einzelner Staaten gibt es im Rahmen der EU auch eine gemeinsame Außenpolitik. Diese wurde im Vertrag von Maastricht im Jahre 1993 unter dem Titel Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) vereinbart und im Vertrag von Lissabon 2009 überarbeitet. Heute setzt sich die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU aus folgenden Organen und Bestandteilen zusammen (8):
Da die Außenpolitik dennoch essenzieller Teil der nationalen Politik jedes einzelnen Staates ist, gilt mit Blick auf die GASP in der Regel das Prinzip der Einstimmigkeit. Im Europäischen Rat legen die Staats- und Regierungschef_innen dazu die Leitlinien der gemeinsamen Außenpolitik fest.
Ein wichtiger Bestandteil der GASP ist zudem die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die sich um humanitäre Aufgaben, Rettungseinsätze, friedenserhaltende und friedensschaffende Maßnahmen sowie die Bekämpfung von Terrorismus kümmert.
Um nach außen hin geschlossen zu agieren, hat die EU bei den G7-Treffen einen Beobachterstatus inne, ist zugleich Mitglied der G20 und vertritt die Mitgliedstaaten in der Welthandelsorganisation.
Die Ziele der EU-Außenpolitik sind die Friedenserhaltung, Stärkung der internationalen Sicherheit, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, Entwicklung und Festigung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sowie die Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten. (9)
Die deutsche und auch die europäische Außenpolitik befinden sich aktuell im Wandel. Dies liegt zum einen an neuen Ansätzen, welche die Außenpolitik verbessern sollen, sowie zum anderen an internationalen Ereignissen, die eine Veränderung der Außen- und Sicherheitspolitik bedingen.
Wie im Koalitionsvertrag der Regierung von 2021 festgelegt, soll in Deutschland eine „feminist foreign policy“, sprich eine feministische Außenpolitik, verfolgt werden. Ziel der feministischen Außenpolitik ist es, über Sektionsgrenzen hinweg Diversität zu fördern, Ungleichheiten zu beseitigen und die Ressourcen und Repräsentanz von Frauen, Mädchen und marginalisierten Gruppen weltweit voranzutreiben. Außenministerin Annalena Baerbock soll diese feministische Außenpolitik im Auswärtigen Amt federführend umsetzen.
Am 01. März 2023 stellte Außenministern Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen) dazu Leitlinien für eine feministische Außenpolitik vor. Die deutsche Außenpolitik und die Arbeit im Auswärtigen Dienst sollen anhand dieser Leitlinien modernisiert und an neue Herausforderungen angepasst werden:
Grundlage für diese feministischen Leitlinien ist die Tatsache, dass Gesellschaften friedlicher und wohlhabender sind, wenn alle Menschen gleichberechtigt an Politik, Gesellschaft und Wirtschaft teilhaben können. (10)
Neben diesen feministischen Leitlinien wird die deutsche und europäische Außenpolitik aktuell auch stark von internationalen Ereignissen geprägt – zum Beispiel dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Der Krieg gegen die Ukraine stellt auf vielfältige Weise eine Zeitenwende dar – nicht zuletzt auch mit Blick auf die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik:
Deutschland hat sich somit von einigen traditionellen Vorgehensweisen verabschiedet und die Notwendigkeit für eine neue Außen- und Sicherheitspolitik erkannt.
Darüber hinaus ist nun klar, dass die auf wirtschaftliche Verflechtungen fokussierte Russlandpolitik der letzten Jahrzehnte gescheitert ist. Stattdessen führte diese zu starken wirtschaftlichen Abhängigkeiten, beispielsweise in der Energiepolitik. Darüber hinaus wurde das außenpolitische Ziel des nachhaltigen Friedens in Europa nicht erreicht: Russland konnte weder durch diplomatische und außenpolitische Bemühungen, noch durch wirtschaftliche Verflechtungen davon abgehalten werden, einen Krieg zu beginnen.
In Zukunft wird sich Deutschland daher außenpolitisch, sicherheitspolitisch und verteidigungspolitisch weiter an diese Zeitenwende und neue Herausforderungen in Europa anpassen und mithilfe der feministischen Leitlinien sowie neuer Prinzipien wichtige Beiträge für eine friedensstiftende und -wahrende Außenpolitik in Deutschland und in Europa leisten müssen.
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