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Wenn Frauen aus einer Tätigkeit in Teilzeit nicht mehr herauskommen, führt dies zu schwerwiegenden finanziellen Einschränkungen für ihren Lebensunterhalt: Sie sind in die Teilzeitfalle geraten. Vor allem eine dauerhafte Erwerbstätigkeit in Teilzeit hat den doppelten Nachteil, dass zum verringerten Verdienst mangelnde Aufstiegschancen hinzukommen. In der Folge zeigen sich ein niedriges Rentenniveau und damit ein höheres Armutsrisiko: vom Gender Pay Gap zum Gender Pension Gap.
Im Grunde ist die Möglichkeit, vom Vollzeitjob auf Teilzeit zu reduzieren, sehr praktisch: Vor allem Mütter nutzen das Angebot, um sich um ihre noch kleinen Kinder zu kümmern. Doch selbst wenn sich Väter mehr Zeit für ihre Kinder wünschen, die unterschiedlichen Gehaltsverhältnisse führen häufig zum innerfamiliären Beschluss, dass die Frau beruflich kürzer tritt. Diese auch von Geschlechtsrollenstereotype getragene Entscheidung wird durch die familienpolitische Gesetzeslage, also die unzureichende Ausgestaltung von Elternzeit und Elterngeld sowie Fehlanreize durch das Ehegattensplitting beeinflusst.
Auffällig ist, dass viele Frauen in der Teilzeittätigkeit „kleben bleiben“. Mehr als die Hälfte der deutschen Mütter arbeitet selbst dann noch Teilzeit, wenn das jüngste Kind bereits ein Teenager ist. Ihre Karriere hat einen Knick bekommen. Die Arbeitsverteilung der Ehepartner hat sich so eingeschliffen, dass der Mann immer weiter für die finanzielle Sicherheit zuständig ist und die Frau die unbezahlte Carearbeit trägt. Sind die Kinder groß, übernimmt sie oft im fließenden Übergang die Pflege von Angehörigen.
Bei einer Scheidung zurück auf Vollzeit zu gehen, kann schwierig werden. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, das Stundenkontingent zu erhöhen. Die Teilzeitfalle hat zugeschnappt. Mit der seit 2019 geltenden Brückenteilzeit kann vor dem Start in Teilzeit vereinbart werden, bei der Rückkehr wieder die volle Stundenzahl arbeiten zu können. Diese rechtliche Möglichkeit gilt aber nur für Unternehmen ab 45 Mitarbeitenden.
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